Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2B

Digitale Lösungen · IT-Architektur · Automatisierung · Schulungen

computer-ABC | IT-Beratung & Schulungen
Toni Ginsel · Welzheimer Straße 25 · 73655 Plüderhausen
E-Mail: kontakt@computer-abc.info · www.computer-abc.info
Version 2.3 · Stand 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  2. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

§ 2 Leistungsarten – Dienst- und Werkleistungen

Beratung, Analyse, Architektur, Workshops, Schulungen und Projektbegleitung sind Dienstleistungen. Werkleistungen liegen nur vor, wenn ausdrücklich Abnahmekriterien vereinbart wurden.
  1. Ohne ausdrückliche Werkvereinbarung gelten Leistungen als Dienstleistungen.
  2. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Zahlungsziel: 14 Tage netto.
  3. computer-ABC ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
  4. Bei Zahlungsverzug kann computer-ABC Leistungen aussetzen.
  5. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 4 Abnahme bei Werkleistungen

  1. Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb von 10 Werktagen keine wesentlichen Mängel in Textform gerügt werden.
  2. Produktive Nutzung gilt als Abnahme.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

§ 5 Gewährleistung

  1. Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Abnahme.
  2. Für Dienstleistungen wird keine Gewährleistung übernommen.
  3. § 377 HGB gilt.
  4. Werden Quellcode, Architektur oder Konfiguration durch den Auftraggeber oder Dritte verändert, entfällt die Gewährleistung für die betroffenen Bestandteile.
  5. Keine Gewährleistung besteht für Änderungen oder Einschränkungen durch Drittplattformen.

§ 6 Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Die Haftung ist auf 200.000 € je Schadensfall begrenzt.
  4. Keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
  5. Für Datenverlust haftet computer-ABC nur bei fehlender angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber.

§ 7 Urheberrecht und geistiges Eigentum

  1. Alle Konzepte, Architekturen, Frameworks, Datenmodelle, Skripte, Automatisierungen, Promptstrukturen, Schulungsunterlagen und Methoden sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Alle Urheber- und Schutzrechte verbleiben bei computer-ABC. Eine Übertragung ausschließlicher Rechte erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  3. Es wird ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur ausschließlich internen Verwendung eingeräumt.
  4. Weitergabe, Veröffentlichung, Upload auf Plattformen, konzernweite Verbreitung oder Produktintegration ohne gesonderte Lizenzvereinbarung sind unzulässig.
  5. Eine Nutzung zum Training, Feintuning oder Aufbau eigener KI-Systeme sowie zur Entwicklung konkurrierender Produkte ist untersagt.

§ 8 Aufzeichnungen

  1. Aufzeichnungen von Schulungen, Workshops, Beratungen oder Projektmeetings sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.
  2. Eine Zustimmung ist gesondert zu vergüten und zeitlich zu befristen. Ohne ausdrückliche Regelung beträgt die maximale Nutzungsdauer 6 Monate.
  3. Genehmigte Aufzeichnungen dürfen ausschließlich intern genutzt werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
  4. Eine Nutzung zur Erstellung eigener Schulungsprodukte oder zum Training von KI-Systemen ist unzulässig.
  5. Nach Ablauf der Lizenzdauer sind sämtliche Aufzeichnungen vollständig zu löschen. Auf Anforderung ist die Löschung schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Drittplattformen und Cloud-Abhängigkeiten

  1. Leistungen können auf Plattformen Dritter (z.B. Microsoft 365, Power Platform, Copilot) beruhen.
  2. Änderungen, Funktionsanpassungen oder Einschränkungen durch Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von computer-ABC.
  3. Hieraus resultierende Anpassungen sind gesondert zu vergüten.
  4. Für Verfügbarkeiten, Störungen oder Lizenzänderungen von Drittplattformen übernimmt computer-ABC keine Haftung.

§ 10 Kündigung und Projektbeendigung

  1. Stornierung von Schulungs- und Beratungsterminen

    Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden exklusiv für den Auftraggeber reserviert.

    Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin möglich.

    Bei einer Stornierung zwischen dem 14. und 7. Kalendertag vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.

    Bei einer Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.

    Wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin ein Ersatztermin vereinbart, entfällt die Stornopauschale.

    Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  2. Laufende Verträge (Retainer / Betreuung)

    Laufende Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Angebot oder Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

  3. Außerordentliche Kündigung

    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Projektbeendigung vor Abschluss

    Beendet der Auftraggeber ein laufendes Projekt vor vollständiger Leistungserbringung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

    Bereits begonnene Leistungsabschnitte sind anteilig zu vergüten.

  5. Leistungsaussetzung bei Zahlungsverzug

    Bei Zahlungsverzug ist computer-ABC berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen auszusetzen.

§ 11 Datenschutz

  1. Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 12 Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von computer-ABC.